Arbeitsrechte

Unter Arbeitsrechten versteht man die Rechte, welche ein Arbeitnehmer im bzw. aufgrund des Arbeitsverhältnisses hat. Hierzu gehören u.a. der Anspruch auf Beschäftigung gegen Bezahlung, bezahlten Urlaub gem. Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gem. Entgeltfortzahlungsgesetz, Mutterschutz, Beachtung des Arbeitszeitgesetzes, Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, Kündigungsschutz gem. Kündigungsschutzgesetz nach Ablauf der 6-Monatsfrist, Kündigungsschutz aufgrund Sondertatbeständen wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratsmitgliedschaft etc. Schutz vor Diskriminierung und Schutz vor rechtswidriger Ungleichbehandlung, das Recht auf Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte etc.